Zugang zum Masterstudium

Qualifikationsvoraussetzungen

Die Qualifikationsvoraussetzung für eine Bewerbung zum Masterstudiengang ist ein einschlägiger Bachelor- oder Diplom-Abschluss einer Hochschule oder ein vergleichbarer Abschluss mit 210 ECTS und der Bewertung gut / Note 2,5 oder besser. Als einschlägig wird ein Abschluss angesehen, wenn er im Curriculum mindestens 90 CP nach dem ECTS aus den Bereichen Mathematik, Physik, Informatik/Informationstechnik und Elektrotechnik beinhaltet. Dieser Studiengang ist insbesondere geeignet für Bachelorabsolventen der Fachrichtungen

  • Elektro- und Informationstechnik
  • Robotik
  • Mechatronik
  • Nachhaltige Energiesysteme

sowie aller anderen einschlägigen grundständigen Bachelorstudiengänge.

Ausnahmen:

Wenn Sie sich noch im Studium befinden, sind Bewerbungen abweichend von den o.g. Voraussetzungen auch schon dann möglich, wenn Sie 80 % der Leistungspunkte des grundständigen Bachelorstudiengangs nachweisen können, wenn Sie Ihr Studium zum nächsten Zulassungstermin erfolgreich beenden können und wenn die Abschlussnote 2,5 prinzipiell erreichbar ist. Eine Zulassung zum Studium ist dann allerdings zunächst vorläufig, die fehlenden Qualifikationsvoraussetzungen müssen innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn nachgewiesen werden.

Eine Bewerbung ist auch in den Fällen möglich, in denen im grundständigen Bachelorstudiengang weniger als 210 aber mindestens 180 Leistungspunkte erworben werden. Die Prüfungskommission kann durch Auflagen festlegen, dass die fehlenden Leistungspunkte durch äquivalente Leistungen nachzuweisen sind (z.B. einschlägige Berufspraxis) oder im Masterstudium nachgeholt werden müssen (z. B. zusätzliche Module oder Praxisphasen).

Verfahren zur Feststellung der studiengangsspezifischen Eignung

Sind die o. g. Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt, können Sie an einem Verfahren zur Feststellung der studiengangspezifischen Eignung teilnehmen, das aus einem Auswahlgespräch besteht, in dem die Eignung für das projekt- und forschungsorientierte Profil des Studiengangs geprüft wird.

Bewerbung und Studienbeginn

Zu Studienbeginn findet eine Informationsveranstaltungen für alle Studierenden statt, auf der tiefergehende Informationen bekannt gegeben werden und Gelegenheit zur Klärung von Fragen besteht. Bei dringenden Fragen vor Studienbeginn kann ein Beratungstermin mit der Studiengangleitung Herrn Prof. Dr. Markus Zink oder Herrn Prof. Dr. Bernhard Müller vereinbart werden (Terminanfrage bitte per E-Mail).

Die Projekt- und Forschungsarbeit umfasst einen sehr großen Anteil des Studiums, es wird deshalb auch empfohlen, sich bei den Professorinnen und Professoren der Fakultät über die in ihren Arbeitsgebieten laufenden Forschungsvorhaben zu informieren und Beratungsgespräche mit den in Frage kommenden Professorinnen und Professoren zu führen, um rechtzeitig zum Studienbeginn ein passendes Projektthema zu finden.

Der Studienbeginn ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich. Sie bewerben sich an derjenigen Hochschule, an der Sie Ihre Projektarbeit durchführen möchten nach dem dort üblichen Verfahren, an der THWS ist dies das Online-Bewerberportal.

Die üblichen Bewerbungstermine für diesen Masterstudiengang sind

  • der 15.06. für das folgende Wintersemester (Studienbeginn 01.10.) und
  • der 15.01. für das folgende Sommersemester (Studienbeginn 15.03.).

Zu diesen Zeitpunkten müssen jeweils alle im Bewerbungsprozess geforderten bzw. erforderlichen Unterlagen hochgeladen worden sein. Informieren Sie sich dazu bitte rechtzeitig im Bewerberportal.

Wenn Sie die o.g. Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen, werden Sie zu einem Auswahlgespräch zur Feststellung der studiengangspezifischen Eignung eingeladen.

Die konsekutive Studienzeit (Bachelor- plus Masterstudium) beträgt an der FHWS 10 Semester (7 plus 3 - Modell).