Erklärung zur Barrierefreiheit
Gesetzlicher Name
Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS)
Fakultät Elektrotechnik
Erklärung
Die Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit §1 BayBITV zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die:
- Website der Fakultät Elektrotechnik mit den zugehörigen Studiengängen Bachelor Elektro- und Informationstechnik und Master Elektro- und Informationstechnik sowie die
- Website des englischsprachigen Studiengangs Bachelor Mechatronics (IMC)
Diese Webseiten stimmen mit der § 1 BayBITV überein.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Teilweise fehlen Alternativ- und Beschreibungstexte für Bilder sowie Untertitel für Videos.
- Einige veröffentlichte Dokumente können aufgrund der enthaltenen Datenmenge momentan (noch) nicht barrierefrei angeboten werden (dies gilt insbesondere für Studienpläne, Modulhandbücher oder die Fassungen der SPOs).
- Extern geladene Inhalte und extern erstellte Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Dies kann auch Dokumente von anderen Fakultäten und Hochschulservices der THWS betreffen. Hier kann von Seiten der Fakultät Elektrotechnik nicht für Barrierefreiheit gesorgt werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. Juli 2020 erstellt.
Grundlage ist eine im Juli 2020 durchgeführte Selbsteinschätzung der Webseitenabschnitte.
Diese wird in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 09. Februar 2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Falls Sie auf unseren Websites Probleme beim Abrufen von Informationen haben oder Ihnen Abschnitte auffallen, die nicht barrierefrei sind, können Sie diese über folgendes Formular melden. Auch können über diesen Weg barrierefreie Alternativen zu nicht barrierefreien Inhalten der Webseite angefordert werden:
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Landesamt) überwacht nach Maßgabe der nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassenen Durchführungsrechtsakte die Einhaltung der Verpflichtungen
Kontakt:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Telefon +49 89 2129-1111
Telefax +49 89 2129-1113
E-Mail: bitv[at]bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Weitere Beratungsmöglichkeiten
Studierende können sich jederzeit an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wenden:
Kontaktformular Beauftragter für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Vizepräsident Prof. Dr. Achim Förster
Telefon +49 931 3511-6096
E-Mail: studierenmitbehinderung@thws.de
Beschäftigte der THWS können sich jederzeit an die Vertrauensperson (Inklusionsbeauftragte) der Schwerbehinderten Beschäftigten wenden:
Herr Manuel Mauer
Telefon +49 9721 940-8877
E-Mail: schwerbehindertenvertretung@thws.de